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   BGH, 14.07.2016 - StB 23/16   

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https://dejure.org/2016,24320
BGH, 14.07.2016 - StB 23/16 (https://dejure.org/2016,24320)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - StB 23/16 (https://dejure.org/2016,24320)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - StB 23/16 (https://dejure.org/2016,24320)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129a Abs 1 StGB, § 129b StGB
    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung als Mitglied durch legale Aktivitäten

  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 StGB, § 129a Abs. 1, § 129b StGB, § 112 Abs. 3 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 201 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 121 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Dringender Tatverdacht der Beteiligung als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Erhöhte Anforderungen an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen; Annahme des Haftgrunds der Fluchtgefahr

  • rewis.io

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung als Mitglied durch legale Aktivitäten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Dringender Tatverdacht der Beteiligung als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Erhöhte Anforderungen an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen; Annahme des Haftgrunds der Fluchtgefahr

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Dringender Tatverdacht der Beteiligung als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Erhöhte Anforderungen an die Begründungstiefe von Haftfortdauerentscheidungen; Annahme des Haftgrunds der Fluchtgefahr

  • datenbank.nwb.de

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung als Mitglied durch legale Aktivitäten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dringender Tatverdacht - und die Haftbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - durch legale Betätigungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Untersuchungshaft - und 1,2 Verhandlungstage pro Woche

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 23/16
    Bei absehbar umfangreichen Verfahren ist eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit durchschnittlich mehr als nur einem Hauptverhandlungstag pro Woche gefordert (vgl. im Einzelnen BVerfG, Beschlüsse vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10; vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10, StV 2011, 31, 34; vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07, StV 2008, 198, 199).

    Auch bedarf es keiner näheren Darlegung, dass ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nicht dadurch begründet wird, dass im Rahmen der gesetzlichen Regelungen den berechtigten Regenerations- und Erholungsinteressen der Verfahrensbeteiligten in angemessener Weise Rechnung getragen wird; das Beschleunigungsgebot lässt vielmehr Unterbrechungen für eine angemessene Zeit bei einer ansonsten hinreichenden Terminsdichte zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07, StV 2008, 198, 199).

  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 23/16
    Zwar trifft es zu, dass eine Beteiligung als Mitglied nicht für Zeiten angenommen werden darf, in denen der Täter keine Aktivitäten für die Vereinigung entfaltet, und eine längere Unterbrechung mitgliedschaftlicher Betätigungen daher je nach Fallgestaltung zu einer rechtlichen Zäsur in der tatbestandlichen Handlungseinheit führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4 - 5/01, BGHSt 46, 349, 355 ff.).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 23/16
    Durch diese Verknüpfung erhalten auch isoliert gesehen legale Aktivitäten, wenn sie für die Organisation entfaltet werden, ihr Unwerturteil (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, NJW 2016, 657, 658).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 23/16
    Dem Beschleunigungsgebot ist regelmäßig nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06, NStZ-RR 2007, 311, 313; vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08, StV 2008, 421, 423).
  • BGH, 08.10.2012 - StB 9/12

    Fortdauer der Untersuchungshaft; Verbrechen gegen die Menschlichkeit;

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 23/16
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (BGH, Beschlüsse vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368; vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03, StV 2004, 143 mwN; vom 8. Oktober 2012 - StB 9/12, NStZ-RR 2013, 16, 17; vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247, 248; vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 23/16
    Dem Beschleunigungsgebot ist regelmäßig nur dann Genüge getan, wenn innerhalb von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Hauptverhandlung begonnen wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06, NStZ-RR 2007, 311, 313; vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08, StV 2008, 421, 423).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10

    Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 23/16
    Bei absehbar umfangreichen Verfahren ist eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit durchschnittlich mehr als nur einem Hauptverhandlungstag pro Woche gefordert (vgl. im Einzelnen BVerfG, Beschlüsse vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10; vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10, StV 2011, 31, 34; vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07, StV 2008, 198, 199).
  • BGH, 05.02.2015 - StB 1/15

    Fortdauer der Untersuchungshaft über drei Jahre ("NSU-Verfahren"; dringender

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 23/16
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats unterliegt die Beurteilung des dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Nachprüfung durch das Beschwerdegericht (BGH, Beschlüsse vom 2. September 2003 - StB 11/03, NStZ-RR 2003, 368; vom 19. Dezember 2003 - StB 21/03, StV 2004, 143 mwN; vom 8. Oktober 2012 - StB 9/12, NStZ-RR 2013, 16, 17; vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247, 248; vom 5. Februar 2015 - StB 1/15, BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 3).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10

    Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren;

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 23/16
    Bei absehbar umfangreichen Verfahren ist eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit durchschnittlich mehr als nur einem Hauptverhandlungstag pro Woche gefordert (vgl. im Einzelnen BVerfG, Beschlüsse vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10; vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10, StV 2011, 31, 34; vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07, StV 2008, 198, 199).
  • BGH, 21.04.2016 - StB 5/16

    Fortdauernder Vollzug der Untersuchungshaft während der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - StB 23/16
    Das Haftbeschwerdeverfahren führt insoweit nicht zu einem über die Nachprüfung des dringenden Tatverdachts hinausgehenden Zwischenverfahren, in dem sich das Tatgericht zu Inhalt und Ergebnis aller Beweiserhebungen erklären müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2016 - StB 5/16, NStZ-RR 2016, 217 mwN).
  • BGH, 19.12.2003 - StB 21/03

    Aufhebung des Haftbefehls gegen Abdelghani Mzoudi hat Bestand

  • BGH, 22.10.2012 - StB 12/12

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Fortdauer der

  • BGH, 02.09.2003 - StB 11/03

    Nachprüfung des dringenden Tatverdachts im Haftprüfungsverfahren

  • BGH, 03.09.2015 - AK 27/15

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

  • BGH, 03.11.2022 - AK 36/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

    Ob insoweit beim Beschuldigten K. angesichts einer allenfalls geringen Aktivität über rund ein Jahr von einer Zäsur der mitgliedschaftlichen Beteiligung und daher von zwei Fällen der keinen anderen Straftatbestand erfüllenden Mitgliedschaft auszugehen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 30. März 2001 - StB 4 und 5/01, BGHSt 46, 349, 355 ff.; vom 14. Juli 2016 - StB 23/16, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Mitgliedschaft 3 Rn. 11 f.) und ob die Beschuldigten sich wegen weiterer Delikte strafbar gemacht haben, bedarf für die Frage der Haftfortdauer derzeit keiner Entscheidung.
  • OLG Celle, 23.08.2023 - 4 St 1/23

    Verurteilung des Angeklagten mit pakistanischer Staatsangehörigkeit wegen

    Im Hinblick auf die pauschalisierende Fassung des Tatbestands der mitgliedschaftlichen Beteiligung nach §§ 129a, 129b StGB ist nämlich der Nachweis ausreichend, dass der Täter während des Tatzeitraums immer wieder Aktivitäten bestimmter Art zugunsten der Vereinigung erbracht hat (vgl. insoweit den Beschluss des BGH vom 14. Juli 2016 - 3 StB 23/16).
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